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Anfrage Fotoaufnahmen

Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus, die Pflichtangaben benötigen wir für die Verarbeitung ihrer Anfrage.

Nach der Absendung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Wir versuchen Ihren Wunsch im Rahmen des laufenden Museumsbetriebs zu ermöglichen. 

Sobald Ihr Anliegen bearbeitet ist, erhalten Sie von uns Nachricht und gegebenenfalls die Buchungsbestätigung.

Die Gebühr wird direkt vor Beginn der Aufnahmen an der Museumskasse entrichtet.

Bitte beachten Sie, dass sich unsere Preise zum Jahreswechsel ändern. Für das Jahr 2026 gilt entsprechend ein neuer Preis.

Art der Fotoaufnahmen *

Private Fotoaufnahmen können zu den regulären Öffnungszeiten des Hauses alleine oder in Begleitung eines Fotografen / einer Fotografin stattfinden.

Hinweise

Private Online-Nutzung: Aufnahmen privater Shootings dürfen auf Social Media privat genutzt und geteilt werden.

Kommerzielle Online-Nutzung (bspw. Werbung auf Social Media): Hier muss eine Anfrage für ein gewerbliches Shooting gestellt werden. Ein kommerzielles Shooting kann auch außerhalb der Öffnungszeiten mit Mehrkosten in Höhe von einmalig 150 EUR gebucht werden.

Presse: Anfragen für Foto- und Videoaufnahmen in unseren Häusern werden gesondert behandelt. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu direkt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Einfahrt: Im besonderen Bedarfsfall kann zum Zwecke des Ein- und Ausstiegs bzw. der Be- und Entladung die Einfahrt in den Hof der Liegenschaft gestattet werden. Diese steht jedoch als Parkplatz nicht zur Verfügung. Dort abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Kontaktinformationen

Bei Institutionen oder Vereinen bitte einen Ansprechpartner (m/w/d) nennen, falls der Name der Begleitperson von dem des Bestellers (m/w/d) abweicht.

Rechliche Hinweise und Buchungsbedingungen

Es gilt die Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Museen Hanau in ihrer jeweils gültigen Fassung und einschließlich der darin enthaltenen Entgeltordnung und der Hausordnung. Das Personal vor Ort steht für Rückfragen zur Verfügung. Das Museum behält sich vor, Fotografen, die gegen die hier genannten Auflagen verstoßen, weitere Genehmigungen zu verweigern. Besonders hinweisen möchten wir Sie auf folgende Regelungen:

Auszug aus der Benutzungs- und Entgeltordnung

§ 8 Anmeldung, Buchung, Storno & Rücktritt

  1. Grundsätzlich kommt durch Anmeldung oder Buchung von Angeboten der Städtischen Museen einerseits und Bestätigung in Textform der Städtischen Museen Hanau andererseits, in der die anfallenden Entgelte benannt werden, das Benutzungsverhältnis[1] Dadurch wird der Veranstaltungstermin verbindlich unter den jeweils angegebenen Bedingungen reserviert.
  2. Die anfallenden Entgelte werden vor Beginn der Veranstaltung unter den zuvor benannten Zahlungsmodalitäten bezahlt. In begründeten Einzelfällen kann eine Buchung auf Rechnung erfolgen.
  3. Stornierungen für buchbare Angebote und Angebote mit Anmeldepflicht müssen in Textform an die Städtischen Museen Hanau gerichtet werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Eine Stornierung bis zum 3. Werktag vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei (bei Vermietungen 1 Woche). Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin (bei Vermietungen 6 Tage vor dem Termin und weniger) wird das volle Entgelt fällig. Gleiches gilt bei Nichterscheinen zu Beginn des Angebots. Nach 15-minütiger Verspätung des Nutzers erlischt die Pflicht seitens des Museums, das gebuchte Angebot durchzuführen. Es sei denn, der Benutzer hat die Städtischen Museen Hanau umgehend telefonisch über die Verspätung informiert.
  4. Die Städtischen Museen Hanau sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn: a. für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen b. die Veranstaltung aus nicht von den Städtischen Museen Hanau zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss.
  5. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag durch die Städtischen Museen Hanau werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Darüber hinaus wird kein Schaden ersetzt. 

Auszug aus der Hausordnung

1. Hausrecht

Die Mitarbeitenden sind angewiesen, darauf zu achten, dass alle Regelungen eingehalten werden. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Mitarbeitenden und Gäste sowie dem Schutz der verwahrten Kulturgüter.

[...]

Werden die Regelungen, die sich aus der Benutzungs- und Entgeltordnung der Museen, der Hausordnung ergeben oder werden die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch Mitarbeitende des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

18. Wegefreiheit

Durchgänge, Treppen und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

21. Foto-, Film- und Audioaufnahmen

  1. Fotoaufnahmen ohne Blitz und Stativ sind im Rahmen des regulären Besuchs für den privaten Gebrauch zulässig und kostenfrei, insoweit sie einen ordnungsgemäßen Betrieb nicht beeinträchtigen oder besondere rechtliche Vorgaben bestimmte Aufnahmen, bspw. von Leihgaben, durch besondere Kennzeichnung untersagen. Insbesondere für Wechselausstellungen können besondere Regeln gelten.
  2. Professionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen für private Zwecke, bspw. Hochzeits-Fotoaufnahmen, sind auf Anfrage in Textform möglich. Hierbei sind maximal vier Personen zulässig (bspw. ein Hochzeitspaar, eine Assistenz und ein Fotograf). Aus Haftungsgründen werden die in diesem Zusammenhang mitgeteilten Personendaten für 72 Stunden gespeichert. Eine Begleitung durch weitere Personen, selbst wenn diese Museumseintritt zahlen, ist nicht zulässig. Eine Genehmigung wird jeweils für maximal eine Stunde erteilt.
  3. Aufnahmen im Rahmen eines privaten Besuchs oder professionelle Aufnahmen für private Zwecke können mit üblichem Handequipment durchgeführt werden, bspw. digitale Spiegelreflexkameras, mobil tragbare Blitzgeräte und Schirme. Nicht zulässig sind Stative, abstellbare Lichtschirme und anderes Equipment, das Wege blockieren kann oder eine Unfallgefahr darstellt. Die Städtischen Museen stellen keinen Strom für Geräte zur Verfügung.
  4. Es besteht kein Exklusivrecht der räumlichen Nutzung und kein Recht auf Zutritt zu einem speziellen Raum zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das Museum ist generell für Besuchende des Hauses geöffnet. Bei der Anfertigung von Aufnahmen ist auf die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitenden und Gästen zu achten. Die Städtischen Museen behalten sich vor, jederzeit Räume für Veranstaltungen wie Ausstellungseröffnungen, Lesungen, Musikveranstaltungen und ähnliches vom Zutritt auszunehmen.
  5. Auf die Exponate ist besondere Rücksicht zu nehmen. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den ausgestellten Objekten ist einzuhalten. Historisches Mobiliar, Vitrinen und Türen dürfen in keinem Falle selbstständig angefasst, benutzt oder bewegt werden. Balustraden, Sockel und andere Bauelemente dürfen nicht betreten werden. Für Schäden haften die Verursachenden.
  6. Gewerbliche und redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen sind in Museumsräumen, insoweit die Interessen der Stadt Hanau durch die vorgesehene Nutzung und Veröffentlichung gewahrt und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden, ebenfalls nach vorausgehender Genehmigung möglich. Für eine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen, insbesondere Aufnahmen im Bereich von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und im Kreativbereich, gelten gegebenenfalls andere Bestimmungen. Diese sind mit den Städtischen Museen vorab abzuklären.
  7. Drohnenaufnahmen im Außenbereich von Museen als sicherheitsrelevante Orte genehmigt das Ordnungsamt der Stadt Hanau unter Berücksichtigung der Interessen der Gebäudeeigentümer, der Öffentlichkeitsarbeit und der Städtischen Museen Hanau.
  8. Im Interesse der künstlerischen Aus- und Fortbildung ist das Anfertigen von Bleistiftskizzen im Museum grundsätzlich erlaubt.
  9. Führungen und Workshops unterliegen dem Urheberrecht. Mitschnitte und Aufnahmen sind daher ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt. Ausgegebenes Bild-, Informations- und Lehrmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung der Städtischen Museen Hanau nicht vervielfältigt werden.
  10. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Genehmigungen besteht nicht.
Zustimmung zu den Buchungsbedingungen *
Ich habe die rechtlichen Hinweise und Buchungsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit den Regelungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Museen Hanau einschließlich Entgeltordnung und Hausordnung einverstanden.
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