Anlage 4 – Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Museen Hanau
Die Entgelte werden erhoben für die Nutzung der Räume zu außermusealen Zwecken. Dabei müssen der Charakter der Museen und die konservatorischen Belange der Museumsobjekte gewahrt bleiben. Dies wird in einem Nutzungsvertrag zwischen dem Fachbereich Kultur, Stadtidentität und Internationale Beziehungen, Abt. Städtische Museen Hanau und der nutzenden bzw. mietenden Vertragspartei festgehalten.
Das Nutzungsentgelt setzt sich aus Raumpauschale und Nebenkosten zusammen:
- Raumpauschale und Zuschläge
- Personalkosten (notwendige Aufsichten/Servicekräfte und Security)
- Reinigungs- und Stromkosten bei besonderer Beanspruchung
- Konferenztechnik und Equipment
Mit der Raumpauschale ist die Bereitstellung von Saalbestuhlung und (Steh-)Tischen abgegolten. Es gelten die vom vorbeugenden Brandschutz vorgegebenen Bestuhlungspläne. Detaillierte Auskünfte zur Kalkulation der Nebenkosten erteilen die Städtischen Museen Hanau auf Anfrage. Die Museumsleitung entscheidet ggf., andere oder weitere Räume zur Verfügung zu stellen, soweit es die konservatorischen und musealen Belange zulassen. Dies wird im Nutzungsvertrag festgehalten.
Entgeltbefreiung
Gem. § 5 (3) der Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Museen Hanau sind städtische Ämter, Einheiten der Unternehmung Stadt Hanau sowie vertraglich festgesetzte Mitträgervereine (exkl. Nebenkosten) von Entgelten befreit. Zu diesen gehören:
- Hanauer Geschichtsverein 1844 e.V.
- Forum Papiertheater e.V.
- Freunde und Förderer des Historischen Museums Hanau Schloss Philippsruhe e.V.
- Heimat- und Geschichtsverein Großauheim 1929 e.V.
- Förderverein Dampfmaschinenmuseum Großauheim e.V.
- Museumseisenbahn Hanau e.V.
- Heimat- und Geschichtsverein Steinheim am Main e.V.
- Mittelbuchener Heimat- und Geschichtsverein e.V.
- Heimat- und Geschichtsverein Klein-Auheim e.V.
- Wetterauische Gesellschaft für die gesamte Naturkunde zu Hanau, gegründet 1808 e.V.
- Förderverein Brüder-Grimm-Festspiele Hanau e.V.
- Kathinka-Platzhoff-Stiftung
Auch gemeinnützige Hanauer Stiftungen und Vereine erhalten diese Vergünstigung, sofern die Stadt Hanau Mitveranstalter ist.
Preise
Alle Preisangaben sind Bruttoangaben.
Museum Schloss Philippsruhe
| Raum | Raumgröße/Anmerkungen | Pauschalpreis/Tag | Pauschalpreis 1. Stunde | Zuschlag je Stunde |
|---|---|---|---|---|
| Roter Saal | 108 m² | 800 € | 400 € | 100 € |
| Blauer Saal | 84 m² | 600 € | 300 € | 100 € |
| Flügelnutzung im Blauen Saal | ggf. zzgl. Stimmen | 200 € | – | – |
| Historisches Speisezimmer | 92 m² | 700 € | 300 € | 100 € |
| Historische Bibliothek | 106 m² | 750 € | 350 € | 100 € |
| Vestibül | 97 m² | 500 € | 250 € | 100 € |
| Vestibül-Terrasse (Nutzung) | 45 m² | 200 € | – | – |
| Küchennutzung Beletage | 30 m² | 100 € | – | – |
| EG B&V Seminar 1 (30 Pers.) inkl. Beamer | 43 m² | 400 € | 200 € | 100 € |
| EG B&V Seminar 2 (10 Pers.) | 28 m² | 200 € | 100 € | 100 € |
| EG B&V Küche | 10 m² | 100 € | – | – |
| EG B&V Aufenthaltsraum | 20 m² | 100 € | – | – |
| Sonstige Museumsräume | je Raum | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
| Tagespauschale Museum (Mo.) | 4.000 € | – | – | |
| Tagespauschale Museum (Di.–Do.) | 5.000 € | – | – | |
| Tagespauschale Museum (Fr.–So.) | 6.000 € | – | – |
Museum Schloss Steinheim
| Raum | Raumgröße/Anm. | Pauschalpreis/Tag | Pauschalpreis 1. Stunde | Zuschlag je Stunde |
|---|---|---|---|---|
| Rittersaal | 107 m² | 800 € | – | – |
| Bildung & Vermittlung | 26 m² | 300 € | 100 € | 100 € |
| Tagespauschale | 1.500 € | – | – |
Museum Großauheim
| Raum | Raumgröße/Anm. | Pauschalpreis/Tag | Pauschalpreis 1. Stunde | Zuschlag je Stunde |
|---|---|---|---|---|
| Sonderausstellung | 90 m² | 600 € | – | – |
| Maschinenhalle | 181 m² | 800 € | – | – |
| Badehaus | 216 m² | 800 € | – | – |
| Bildung & Vermittlung | 49 m² | 300 € | 100 € | 100 € |
| Tagespauschale | 1.500 € | – | – |
Nebenkosten
Alle Preisangaben sind Bruttoangaben. Ausstattung (Bestuhlung, Tische etc.) und notwendiges technisches Equipment (Audio, Beamer, Leinwand) werden nach vorheriger Absprache zur Verfügung gestellt.
| Position | Pauschalpreis/Tag |
|---|---|
| Zuschlagspauschale außerhalb der Öffnungszeiten | 100 € |
| Technik (Audio, Beamer, Leinwand) | 100 € |
| Mobiliar | 100 € |
| Servicekräfte* (pro Person und Stunde) | 30 € |
| Security* (pro Person und Stunde) | 30 € |
| Reinigungsgebühr (pro Raum) | 25 € |
| Strom (bei Intensivnutzung vorbehalten) | 100 € |
* Die Mindestanzahl des Aufsichts- und Servicepersonals bestimmt die Museumsleitung in Abhängigkeit der Anforderungen der Veranstaltung.
Ergänzende Bestimmungen
- Insoweit nachfolgend nicht besondere abweichende Regelungen getroffen werden, gilt die Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Museen Hanau, insbesondere § 8 Anmeldung, Buchung, Storno & Rücktritt und Anlage 3 – Hausordnung.
- Ist die Miete mit Veröffentlichungen verbunden, bitten wir an geeigneter Stelle auf den Veranstaltungsort und die Städtischen Museen Hanau zu verweisen:
Magistrat der Stadt Hanau, Fachbereich Kultur, Stadtidentität und Internationale Beziehungen, Städtische Museen Hanau, Philippsruher Allee 45, 63454 Hanau
www.museen-hanau.de; Facebook: @MuseenHanau; Instagram: @museen_hanau; Youtube: @museenhanau - Mietende sind für den geregelten Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Die Nutzung des Objektes und der Einrichtung erfolgt ausschließlich auf Gefahr der Mietenden.
- Die Mietenden übernehmen für die Dauer der Nutzungszeit die Haftung des Eigentümers bzw. des Berechtigten für alle Personen- und Sachschäden einschließlich Schäden an Gebäuden und Außenanlagen. Die Mietenden verpflichten sich, die Stadt von allen Schadenersatzansprüchen auch gegenüber Dritten freizustellen. Die Haftung der Mietenden erstreckt sich auch auf Schäden, die während der gesamten Nutzungsdauer – insbesondere von Vorbereitungszeiten bis hin zu Aufräumarbeiten - durch ihn, durch Beauftragte oder Besucher entstehen.
- Die Mietenden haben für ihre Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung
abzuschließen. Ein entsprechender Beleg ist auf Verlangen vorzuweisen.
Die Höhe der Summe richtet sich nach Art der Veranstaltung und ist jeweils anzupassen. - Zahlungen sind unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung auf IBAN DE92 5065 0023 0000 0500 05, Sparkasse Hanau, unter Angabe der Kostenstelle 04020101, Sachkonto 5003000 zu überweisen. Ist einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn noch kein Zahlungseingang festzustellen, ist die Vertragsvereinbarung nichtig.
- Die Stadt übernimmt keine Haftung für die von Mietenden eingebrachten Gegenstände.
- Der Mietende hat sicherzustellen, dass Anwohner durch die Veranstaltung nicht beeinträchtigt werden. Türen und Fenster sind geschlossen zu halten. Musik- und Gesangsdarbietungen jeglicher Art dürfen während des Tages, gemessen am offenen Fenster der Anwohner, als Immission die Lautstärke 50 dB (A) und während der Zeit von 00 Uhr bis 07.00 Uhr 40 dB (A) nicht übersteigen. Die Lautstärke gilt ebenso für den übrigen Betriebslärm gleich welcher Art. Die Nachtruhe der Anwohner muss gewährleistet sein.
- Mietende haben die Hausordnung zu beachten und den Anordnungen der städtischen Beauftragten (z.B. des Museumspersonals und der Objektbetreuer) folge zu leisten. Dem Aufsichtspersonal und den Objektbetreuern ist jederzeit Zutritt zu allen Museumsräumen zu gewähren.
- Bei Nutzung von Museumsräumlichkeiten ist ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern zu Gemälden, Mobiliar etc. unbedingt zu beachten. Historisches Mobiliar, Vitrinen und Türen dürfen in keinem Falle selbstständig benutzt oder bewegt werden. Balustraden, Sockel und andere Bauelemente dürfen nicht betreten werden. Es dürfen keine Gegenstände (Plakate etc.) an den Wänden oder Decken befestigt werden. Hierfür muss der Mietende – nach Absprache – entsprechende Hilfsmittel (Flipchart, mobile Pinnwand etc.) selbst mitbringen.
- Die Hausöffnung erfolgt in der Regel eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, sofern nicht eine andere Öffnungszeit vereinbart wird.
- Mit Ende der Miete sind die Nutzenden verpflichtet das Mietobjekt zu verlassen und die eingebrachten Gegenstände zu entfernen. Das Mietobjekt ist in seinem ursprünglichen Zustand zu übergeben, sofern keine andere Regelung vereinbart wurde. Bei Verzug der Mietenden kann die Stadt die Räumungsarbeiten auf Kosten der Mietenden durchführen lassen bzw. ein angemessenes Entgelt für die Mehrarbeit oder für die Einlagerung der nicht entfernten Gegenstände der Mietenden verlangen.
- Es dürfen keine Fahnen, Plakate etc. an der Fassade der Liegenschaft befestigt werden. Die Böden sind in geeigneter Weise vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Es dürfen nur Möbel, Regale etc. eingebracht werden, die mit entsprechend geschützten Füßen versehen sind. Die Räume dürfen nicht mit Hubwagen befahren werden.
- Das Anbieten von Waren aller Art vor und im Gebäude, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, ist nicht zulässig.
- Grundsätzlich erfolgt die Vergabe der Museumsräume mit den von der Museumsverwaltung festgelegten Partnerfirmen.
- Mietende haben auf das allgemeine Rauchverbot in den städtischen Räumlichkeiten zu achten und die Veranstaltungsteilnehmenden darauf hinzuweisen. Das Abbrennen von Feuerwerk und der Umgang mit Feuer und offenem Licht sind nicht statthaft. Mietende haben vor Benutzung des Objektes mit dem zuständigen Mitarbeiter der Städtischen Museen abzuklären, ob für die Veranstaltung eine Brandwache erforderlich ist. Die Kosten für die Brandwache übernehmen Mietende selbst.
- Fundgegenstände sind bei dem Beauftragten der Stadt oder im Fundbüro abzugeben. Die Stadt übernimmt für verlorengegangene Gegenstände von Mietenden und deren Gästen keine Haftung.
- Bei Vertragsverletzungen durch Mietende, kann die Stadt die unverzügliche Herausgabe des Nutzungsobjektes verlangen. Mietende haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung der Nutzungspauschale und der Nebenkosten. Schadenersatzansprüche an die Stadt, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Alle zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind von Mietenden einzuholen.
- Die Nutzung des Hofes der Liegenschaft ist nur zum Zwecke der Be- und Entladung gestattet und steht als Parkplatz nicht zur Verfügung. Dort abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.




