Anlage 3 – Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Museen Hanau
Sehr geehrte Gäste,
wir freuen uns, Sie in den Städtischen Museen Hanau begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Um allen Gästen und Interessen gerecht zu werden sowie Ihre und die Sicherheit des Kulturguts zu gewährleisten, sind einige Regeln unumgänglich.
1. Hausrecht
Die Mitarbeitenden sind angewiesen, darauf zu achten, dass alle Regelungen eingehalten werden. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Mitarbeitenden und Gäste sowie dem Schutz der verwahrten Kulturgüter.
Die nachfolgende Hausordnung regelt die Besuchsbestimmungen im Einzelnen.
Werden die Regelungen, die sich aus der Benutzungs- und Entgeltordnung der Museen, der Hausordnung ergeben oder werden die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch Mitarbeitende des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
2. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch den Magistrat bestimmt.
3. Tiere
Das Mitführen von Tieren in die Ausstellungsräume ist nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um anerkannte Assistenztiere, die Menschen mit einer Behinderung begleiten. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
4. Rauchverbot
Rauchen ist in allen Räumlichkeiten und an den Zugängen strikt untersagt.
5. Essen und Trinken
Das Verzehren von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsbereichen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung von geschlossen verpackten Speisen und/oder Getränken steht Ihnen unsere Garderobe zur Verfügung. Auf Bereiche mit Verzehrmöglichkeiten wird gesondert hingewiesen.
6. Umgang mit Kulturgut und ausgestellte Objekte des Museums
Es dürfen keine Änderungen an den Objekten und Ausstellungen vorgenommen werden. Um die ausgestellten Objekte nicht zu beschädigen, dürfen Kunstwerke, historische Möbel und Exponate sowie historische Wandtapeten im gesamten Museumsbereich nicht berührt bzw. diese auch nicht als Lehne oder Sitzmöglichkeit verwendet werden. Bitte halten Sie einen angemessenen Mindestabstand ein. Ausstellungsobjekte, bei denen Anfassen erwünscht ist, sind besonders gekennzeichnet.
7. Sitzmöglichkeiten
Für unsere Gäste stehen Sitzmöglichkeiten für eine Ruhepause zur Verfügung. Des Weiteren stehen für Sie Klapphocker bereit, die Sie auf Anfrage erhalten können.
8. Rollstühle, Kinderwagen und andere Bewegungsmittel
Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische, dürfen in unseren Räumen benutzt werden, ebenso medizinisch begründete Gehhilfen wie Rollatoren, Gehstöcke bzw. Langstöcke, insoweit sie mit Gummiaufsatz versehen sind. Für die Dauer Ihres Besuches stellen wir Ihnen auf Anfrage vorab kostenlos einen Rollstuhl zur Verfügung. Kinderwagen können aus Sicherheitsgründen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Als Ersatz stellt Ihnen der Besuchs- und Museumsdienst gerne Babytragehilfen zur Verfügung. Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist nicht erlaubt. Sie müssen an der Garderobe oder beim Personal hinterlegt werden.
9. Garderobennutzung
- Unsere Garderoben und Schließfächer stehen Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken und sperrigen, scharfkantigen, nassen oder anderen Gegenständen während der Öffnungszeiten des Museums zur Verfügung. Manche Gegenstände dürfen nicht in den Ausstellungsbereich eingebracht werden und müssen wegen der Gefahr unbeabsichtigter Schäden ebenfalls an der Garderobe abgegeben werden. Hierzu gehören u.a.: Gepäckstücke, große Taschen und Rucksäcke, Stative, Schilder, Regenbekleidung und Schirme jeglicher Größe, Wanderstöcke, Selfie-Sticks, Blumen, Luftballons, Spielzeug, Tintenschreiber und Filzstifte, Einkaufstaschen sowie Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material wie Glasflaschen sowie technische Geräte wie Laserpointer oder Lärminstrumente, Reis und Konfetti. Als Richtwert für Taschen bewerten unsere Mitarbeitenden die Größe DIN A 4), im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
- Behältnisse mit gefährdenden Inhalten (Treibgase, Pfefferspray etc.), Messer, Scheren und andere spitze oder scharfe Gegenstände, Wurfgeschosse und Waffen jedweder Art sowie entzündliche Gegenstände wie Fackeln und pyrotechnische Artikel sind in den Städtischen Museen Hanau untersagt.
- Die Nutzung der Garderobe/Aufbewahrung ist an den Museumsbesuch gebunden.
- Größeres Gepäck und sperrige Gegenstände, die das Volumen der Schließfächer überschreiten, können nicht in Verwahrung genommen werden. Gefährliche Stoffe und Gegenstände (einschließlich Waffen, Messer) dürfen nicht mit in die Einrichtung gebracht werden. Wir behalten uns vor, die Annahme von Gegenständen zu verweigern.
- In Schließfächern deponierte oder an der Garderobe in Verwahrung gegebene Gegenstände sind am selben Tage bis zur Schließung der Einrichtung abzuholen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Schlüssel der Schließfächer dürfen beim Verlassen des Museums nicht mitgenommen werden.
- Die Einrichtung behält sich vor, nicht geleerte Schließfächer zu räumen. Der Inhalt geräumter Schließfächer und nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsachen behandelt. Verderbliche Lebensmittel werden umgehend entsorgt.
- Für Verlust oder Beschädigung von in Verwahrung gegebenen Gegenständen wird keine Haftung übernommen, sofern der Schadenseintritt nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitenden der Einrichtung beruht. Dasselbe gilt für Gegenstände, die in Schließfächern untergebracht wurden unter der Voraussetzung, dass das Schließfach ordnungsgemäß benutzt und der Schadenseintritt nicht durch unbefugte Eingriffe Dritter in die Schließfachanlage herbeigeführt wurde. Eine Haftung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Gegenstand noch am selben Tag herausverlangt wird bzw. Schäden unverzüglich gemeldet werden.
10. Fundsachen
Sollten Sie verloren gegangene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie, diese bei Mitarbeitenden der Städtischen Museen Hanau abzugeben. Werden Fundsachen innerhalb von vier Wochen niemanden als Eigentum reklamiert, werden sie an das Fundbüro der Stadt Hanau weitergeleitet. Im Übrigen wird über Fundgegenstände nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
11. Kontrollvorbehalt
Bei begründetem Verdacht können städtische Bedienstete oder der durch die Stadt beauftragte Sicherheitsdienst in Ausübung des Hausrechts bei Besuchenden sowie sonstigen Personen Zugangskontrollen und Durchsuchungen insbesondere auf das Mitführen unzulässiger Gegenstände durchführen und hierfür Taschenkontrollen durchführen. Dabei darf das mitgeführte Gepäck kontrolliert sowie die Oberbekleidung der Person durchsucht werden. Die Durchsuchung setzt das Einverständnis der zu durchsuchenden Person voraus und wird nicht mit Zwang durchgesetzt. Dabei werden die Kontrollen jeweils von Personen gleichen Geschlechts durchgeführt. Die Durchsuchung hat so zu erfolgen, dass das Ehrgefühl der durchsuchten Person nicht verletzt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Personen, die unzulässige Gegenstände mitführen und diese nicht freiwillig abgeben bzw. entsorgen oder im Falle eines begründeten Verdachts im Sinne des Satzes 1 mit einer Durchsuchung nicht einverstanden sind, kann der Zugang verwehrt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Hinzuziehung der Polizei.
12. Einlassvorbehalt
Unsere Mitarbeitenden sind berechtigt, Gästen im Einzelfall den Zutritt zu der Veranstaltung trotz gültiger Tickets zu verweigern, sofern dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung für erforderlich gehalten wird. Hierzu zählen unter anderem begründete Vermutung, dass diese die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen (z. B. offensichtliche Alkoholisierung, aggressives Verhalten, Kundgabe von extremistischen oder antisemitischen Äußerungen jeder Art, sitten- und gesetzeswidrige Bekleidung).
13. Allgemeine Rücksichtnahme
Mit Rücksichtnahme auf andere vermeiden Sie bitte Lärm, lautes Sprechen und andere Störungen. Bei unangemessenem Verhalten können Gruppenführungen und vergleichbare Programme vorzeitig abgebrochen werden.
14. Elektronische Geräte
Elektronische Geräte sind in den Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten. Die Geräte können für den Mediaguide der Museen genutzt werden, zum Abspielen audiovisueller Inhalte mit dem eigenen Gerät wird die Mitnahme von Kopfhörern empfohlen.
15. Begleitung von zu beaufsichtigenden Personen bei Besuchen der Museen
Wir bitten, die Begleitpersonen von Kindern und Gästen mit gesetzlichen Betreuungen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Exponate nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Gäste genommen wird. Bei Gruppen sorgt die jeweilige Begleitperson für die Einhaltung der Hausordnung.
Für den Einlass und beim Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen sind die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu beachten. Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch des Museums nur in Begleitung einer berechtigten Betreuungsperson (ab 16 Jahren) gestattet. Für nicht geschäftsfähige und beschränkt geschäftsfähige Personen wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die aufsichtsführenden Personen sind bei dem Besuch des Museums mit Personen i.S.d. Satzes 5 von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden.
16. Begleitung von zu beaufsichtigenden Personen bei Veranstaltungsangeboten
Im Rahmen von angemeldeten und gebuchten Familienangeboten der Städtischen Museen Hanau kann die Aufsichtspflicht ab 8 Jahren vom durchführenden museumspädagogischen Personal übernommen werden. Bei Schul-, Kindergarten- oder Jugendgruppen verbleibt die Aufsichtspflicht bei den begleitenden Lehrkräften und Betreuungen. Ein Notfallkontakt muss bei den Städtischen Museen Hanau hinterlegt werden.
17. Informationsmaterialien
Flyer, Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen in den Städtischen Museen Hanau nur mit Zustimmung der Museumsleitung ausgelegt und verteilt werden.
Dies gilt auch für den Außenbereich.
18. Wegefreiheit
Durchgänge, Treppen und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
19. Vorkommnisse
Auf Auffälligkeiten ist das Aufsichtspersonal hinzuweisen. Vor oder bei der Benutzung wahrgenommene Schäden sowie Unfälle sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal mitzuteilen.
20. Bildungs- und Führungsnutzungen durch Dritte
Bildungsangebote und Führungen durch Dritte sind nur nach entsprechender Anmeldung zulässig und bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Städtischen Museen Hanau.
21. Foto-, Film- und Audioaufnahmen
- Fotoaufnahmen ohne Blitz und Stativ sind im Rahmen des regulären Besuchs für den privaten Gebrauch zulässig und kostenfrei, insoweit sie einen ordnungsgemäßen Betrieb nicht beeinträchtigen oder besondere rechtliche Vorgaben bestimmte Aufnahmen, bspw. von Leihgaben, durch besondere Kennzeichnung untersagen. Insbesondere für Wechselausstellungen können besondere Regeln gelten.
- Professionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen für private Zwecke, bspw. Hochzeits-Fotoaufnahmen, sind auf Anfrage in Textform möglich. Hierbei sind maximal vier Personen zulässig (bspw. ein Hochzeitspaar, eine Assistenz und ein Fotograf). Aus Haftungsgründen werden die in diesem Zusammenhang mitgeteilten Personendaten für 72 Stunden gespeichert. Eine Begleitung durch weitere Personen, selbst wenn diese Museumseintritt zahlen, ist nicht zulässig. Eine Genehmigung wird jeweils für maximal eine Stunde erteilt.
- Aufnahmen im Rahmen eines privaten Besuchs oder professionelle Aufnahmen für private Zwecke können mit üblichem Handequipment durchgeführt werden, bspw. digitale Spiegelreflexkameras, mobil tragbare Blitzgeräte und Schirme. Nicht zulässig sind Stative, abstellbare Lichtschirme und anderes Equipment, das Wege blockieren kann oder eine Unfallgefahr darstellt. Die Städtischen Museen stellen keinen Strom für Geräte zur Verfügung.
- Es besteht kein Exklusivrecht der räumlichen Nutzung und kein Recht auf Zutritt zu einem speziellen Raum zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das Museum ist generell für Besuchende des Hauses geöffnet. Bei der Anfertigung von Aufnahmen ist auf die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitenden und Gästen zu achten. Die Städtischen Museen behalten sich vor, jederzeit Räume für Veranstaltungen wie Ausstellungseröffnungen, Lesungen, Musikveranstaltungen und ähnliches vom Zutritt auszunehmen.
- Auf die Exponate ist besondere Rücksicht zu nehmen. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den ausgestellten Objekten ist einzuhalten. Historisches Mobiliar, Vitrinen und Türen dürfen in keinem Falle selbstständig angefasst, benutzt oder bewegt werden. Balustraden, Sockel und andere Bauelemente dürfen nicht betreten werden. Für Schäden haften die Verursachenden.
- Gewerbliche und redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen sind in Museumsräumen, insoweit die Interessen der Stadt Hanau durch die vorgesehene Nutzung und Veröffentlichung gewahrt und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden, ebenfalls nach vorausgehender Genehmigung möglich. Für eine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen, insbesondere Aufnahmen im Bereich von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und im Kreativbereich, gelten gegebenenfalls andere Bestimmungen. Diese sind mit den Städtischen Museen vorab abzuklären.
- Drohnenaufnahmen im Außenbereich von Museen als sicherheitsrelevante Orte genehmigt das Ordnungsamt der Stadt Hanau unter Berücksichtigung der Interessen der Gebäudeeigentümer, der Öffentlichkeitsarbeit und der Städtischen Museen Hanau.
- Im Interesse der künstlerischen Aus- und Fortbildung ist das Anfertigen von Bleistiftskizzen im Museum grundsätzlich erlaubt.
- Führungen und Workshops unterliegen dem Urheberrecht. Mitschnitte und Aufnahmen sind daher ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt. Ausgegebenes Bild-, Informations- und Lehrmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung der Städtischen Museen Hanau nicht vervielfältigt werden.
- Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Genehmigungen besteht nicht.
22. Alarmsicherung und Videoüberwachung
Zum Schutz der Kunstwerke sind unsere Räume alarmgesichert und im Einklang mit den gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen videoüberwacht.
Die datenschutzrechtlichen Hinweise hierzu finden Sie am Eingang des Gebäudes.
23. Aufzeichnung von Veranstaltungen
Die Museen sind berechtigt, bei Veranstaltungen Fotoaufnahmen sowie Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) zu erstellen/erstellen zu lassen. Für den Fall, dass Veranstaltende eine Veranstaltung aufzeichnen oder aufzeichnen lassen, erklären sich die Gäste damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden. Die Stadt Hanau ist berechtigt, solche Aufzeichnungen zur Verbreitung und Veröffentlichung an Print-/Online-/Film- und Fernsehmedien zu übermitteln. Dabei erfolgte Abbildungen von Gästen sind grundsätzlich auch ohne deren Zustimmung/Einverständnis rechtlich zulässig und dürfen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).
Wenn Sie nicht aufgenommen werden möchten, weisen Sie die Person, die eine Aufnahme von Ihnen macht, bitte darauf hin.
24. Besuch des Steinheimer Schlossturms
- Der Bergfried des Museums Schloss Steinheim ist in der Zeit vom 1. März bis 30. November während der Museumsöffnungszeiten zugänglich, insoweit die Witterungsbedingungen einen Besuch zulassen. Bei guten Witterungsbedingungen kann der Turm früher oder später zur Besichtigung freigegeben werden.
- Das Besteigen des Turms erfolgt auf eigene Gefahr. Der Turm darf auf einmal von höchstens 25 Personen oder von höchstens 30 Kindern mit 2 Begleitpersonen bestiegen werden.
- Den Turmschlüssel erhalten Sie an der Museumskasse.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in den Städtischen Museen Hanau.




