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Anfrageformular Rechtevergabe

zur Produktion, Nutzung oder Reproduktion von Medien

 

Sobald Ihre Anfrage eingegangen ist, prüfen wir Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen. Für die Umsetzung könnten Kosten anfallen, diese teilen wir Ihnen gegebenenfalls mit.

Bitte geben Sie genau an, was Sie benötigen, es kann sich bspw. um die Erstellung oder die Nutzung von Fotografien, Scans, Texten als auch Ton- oder Filmaufnahmen handeln. Entweder sind die angefragten Medien schon vorhanden oder sie müssen erst von den Städtischen Museen oder von Ihnen als Antragssteller erstellt werden.

Anfrage für: *
Angaben zum Verwendungszweck (zutreffendes auswählen) *
Bitte geben Sie Details zu Ihrer Publikation und/oder Projekt und dem Verwendungszweck an, bspw. Titel, Verlag oder Produktionsfirma, Autoren, geplantes Veröffentlichungsdatum, Auflagenhöhe / Reichweite; Nutzungsintensität (Bspw. ¼ Seite; Downloadvolumen, Rotation, Spieldauer, Abbildungsgrößen etc.)
Bitte ggf. in den Detailangaben weiter ausführen.
Benötigte Formate *
Bitte geben Sie hier andere gewünschte Formate, ggf. Abmessungen oder Wünsche zu Dateigrößen an. Bitte beachten Sie, dass die von den Städtischen Museen zur Verfügung stellbaren Medien von den geforderten Vorgaben abweichen können.
Falls Sie sonstige Bemerkungen, Erläuterungen oder Wünsche angeben möchten, füllen Sie dieses Feld aus.

Es gilt die Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Museen Hanau in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere aber:

§ 6 Vergabe von Nutzungs- und Verwertungsrechten sowie Reproduktionen

  1. Die Nutzung von Objektfotografien und Medien kann bei den Städtischen Museen Hanau beantragt werden. Die Entscheidung über die Rechtevergabe obliegt den Städtischen Museen Hanau. Zur Nutzung wird eine separate Vereinbarung in Textform geschlossen.
  2. Die Einräumung der Rechte zur Mediennutzung ist für wissenschaftliche Zwecke kostenfrei, sofern die Rechte Dritter nicht berührt werden.
  3. Für die Bearbeitung der Anfrage und die Bereitstellung von Daten können Gebühren anfallen.
  4. Für kommerzielle Nutzungen richtet sich die Gebühr nach den jeweils gültigen marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm).

§ 7 Veröffentlichungen mit Bezug zu den Städtischen Museen Hanau

  1. Bei Veröffentlichungen, die die Städtischen Museen Hanau betreffen, etwa Film- und Fotoaufnahmen in den Räumlichkeiten, Publikationen oder bei Bezug auf oder Abbildungen von Sammlungsgegenständen, die sich im Besitz der Städtischen Museen befinden oder als Dauerleihgaben in ihrem Bestand verwahrt werden, ist in adäquater Form auf die Städtischen Museen Hanau und gegebenenfalls Eigentümer zu verweisen. Die Nennung muss bei Exponaten und deren Wiedergaben so erfolgen, dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Der genaue Wortlaut wird in den jeweils einzuholenden Genehmigungen der Städtischen Museen Hanau wiedergegeben.
  2. Die entstehenden Veröffentlichungsmedien sind – binnen drei Monaten nach der ersten Veröffentlichung – kostenlos in geeigneter Form den Städtischen Museen Hanau als Belege zu liefern, bspw. als digitale Datenübermittlung oder als Belegexemplare für die Museen und ggf. betroffene Dritte.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  1. Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit aller über das Anfrageformular getätigten Angaben und erkennt die individuell gefertigte Leistungsbeschreibung samt der zugehörigen Nutzungsbedingungen an. Änderungen müssen umgehend mitgeteilt werden. Nicht mitgeteilte Änderungen können eine Annullierung der Vereinbarung auslösen.
  2. Von den Städtischen Museen Hanau zur Verfügung gestellte Medien dürfen ausschließlich gesetzeskonform sowie nur zu dem zuvor angegebenen Zweck, Zeitraum und Umfang verwendet werden. Jede darüber hinaus gehende Nutzung (z. B. Nachdruck, Neuauflage, andere Publikation, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte) bedarf einer erneuten Genehmigung.
  3. Zur Nutzung überlassene Medien oder Objekte sind sorgfältig zu behandeln und dürfen – sofern nicht anders vereinbart – nicht verändert oder manipuliert werden. Sie sind so zu verwahren, dass ein unbefugter Zugriff ausgeschlossen ist. Eventuell überlassene Objekte sind unaufgefordert und fristgemäß zurückzusenden; das Versandrisiko trägt der Antragsteller.
  4. Der Nutzende bereitgestellter Medien ist verpflichtet, sämtliche berührten Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte) eigenverantwortlich zu klären und erforderliche Nutzungsrechte selbst einzuholen. Für daraus entstehende Ansprüche haftet ausschließlich der Antragsteller. Eine Haftung oder Gewährleistung der Städtischen Museen Hanau hinsichtlich der Rechtefreiheit der bereitgestellten Medien ist ausgeschlossen.

For an English language version of these terms of use click here.

Zustimmung zu den Vereinbarungsbedingungen *
...ich habe die Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Museen Hanau und die Regelungen zur Rechtevergabe zur Produktion, Nutzung oder Reproduktion von Medien gelesen und stimme den Bedinungen zu.
Datenschutz *
...ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich damit einverstanden.