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Kreisfreiheit: Geschichte mit Wiederholung

Hanau ist seit 1. Januar 2026 kreisfrei – und das bereits zum zweiten Mal. Unser Objekt der Woche, das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, in dem das Gesetz über die Ausgliederung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis (Hanau-Auskreisungsgesetz) vom 3. März 2025 abgedruckt ist, gab es vor 140 Jahren noch nicht. Die Stadt Hanau war schon von 1886 bis 1974 kreisfrei und damals wie heute politisches, wirtschaftliches und kulturelles Zentrum der Region. Die aktuellen Entwicklungen erinnern stark an frühere Debatten: Auch seinerzeit spielten Einwohnerzahl, Wirtschaftskraft und historische Bedeutung eine zentrale Rolle. 

 

Vom Grafensitz zum Verwaltungszentrum 

Die Ursprünge Hanaus reichen bis ins 12. Jahrhundert zurück. Als Residenz der Hanauer Grafen war die Stadt über Jahrhunderte Schaltstelle politischer Entscheidungen. Auch nach dem Übergang an Hessen-Kassel 1736 blieb Hanau ein wichtiges Verwaltungs- und Handelszentrum. Mit der Einführung der Landkreise 1821 wurde Hanau Kreisstadt des neuen Kreises Hanau.

 

Kreisfreiheit 1886–1974 

Im Zuge der preußischen Verwaltungsreform beantragte Hanau 1884 die Auskreisung. Obwohl die Stadt die geforderten 25.000 Einwohner knapp verfehlte, überzeugte sie durch wirtschaftliche Stärke, überregionale Bedeutung und historisch gewachsene Selbstständigkeit. Die Steuerkraft lag über der vieler größerer Städte. 1886 erhielt Hanau schließlich den Status einer kreisfreien Stadt. Diese Entscheidung legte den Grundstein für Wachstum: Unternehmen wie Dunlop, Heraeus und Degussa-Siebert bauten ihre Standorte aus oder siedelten sich neu an. Mit der Eingemeindung Kesselstadts 1907 gewann Hanau wichtige Entwicklungsflächen. Bis zur Gebietsreform 1974 blieb Hanau weiter kreisfrei.

 

Gebietsreform 1974: Integration in den Main-Kinzig-Kreis 

Die hessische Gebietsreform führte 1974 gegen den Willen vieler Kommunen zur Bildung des Main-Kinzig-Kreises. Hanau verlor die Kreisfreiheit, wurde jedoch Verwaltungssitz – bis dieser 2005 nach Gelnhausen verlegt wurde. Zugleich vergrößerte sich die Stadt erheblich durch die Eingemeindungen von Steinheim, Klein-Auheim, Großauheim, Wolfgang und Mittelbuchen. Im Laufe der 1970er Jahre stieg so die Einwohnerzahl von 55.000 auf 85.000 Personen. Aufgrund ihrer Bedeutung erhielt die Grimm-Stadt den Status einer „Sonderstatus-Stadt“ mit erweiterten Aufgaben.

 

2026: Rückkehr zur Selbstständigkeit 

Die erneute Auskreisung zum 1. Januar 2026 ist ein in Deutschland einmaliger Vorgang. Wieder sind die Argumente ähnlich wie 1886: Hanau erfüllt mit über 105.000 Einwohnern, starker Wirtschaft, zentraler Lage und historischer Bedeutung die Kriterien hervorragend. Hanau kehrt damit 2026 zum zweiten Male zum Status zurück, der die Stadt – bis auf wenige Jahrzehnte – in seinen gut neun Jahrhunderten des Bestehens auszeichnete: Die Entscheidungen für die Hanauerinnen und Hanauer werden zukünftig wieder vor Ort getroffen.

 

Text: Markus Häfner

 

Screenshot des Hanau-AusgliederungsgesetzesScreenshot des Hanau-Ausgliederungsgesetzes, vollständiger Text unter GVBl. 2025, Nr. 16