Verfahrensregelungen
Vorzeitige Übergabe
Zur Werteermittlung kann es notwendig sein, dass Sie das Objekt vor Wechsel der Eigentumsverhältnisse leihweise zur Prüfung an die Museen übergeben. Hierzu wird eine schriftliche Bestätigung der Übergabe für beide Parteien unterzeichnet. Das Objekt verbleibt bis zum Abschluss des Prozesses bei den Museen. Sollte das Objekt nicht in die Sammlung der Museen aufgenommen werden, organisieren wir mit Ihnen gemeinsam die Rückgabe.
Schenkung
Im Falle einer Schenkung werden alle übertragbaren Rechte an die Stadt Hanau übertragen, darunter das einfache Recht auf Ausstellung, Vervielfältigung, aber auch exklusive Rechte zur Bearbeitung, Veränderung, Veräußerung und Vernichtung. Die genannten einfachen Rechte gelten insbesondere für lebende Kunstschaffende, die ihre Werke selbst anbieten.
Kauf
Im Falle eines Kaufs ist ein ordnungsgemäßes Angebot unter ggf. Ausweis der Umsatzsteuer bzw. der Umsatzsteuerbefreiung bei Verkauf von Privat notwendig, zu richten an:
Magistrat der Stadt Hanau
Städtische Museen Hanau
Philippsruher Alle 45
63454 Hanau
USt-ID Nr.: DE 113 525 347
Der Kauf schließt ebenfalls alle übertragbaren Rechte ein, darunter das einfache Recht auf Ausstellung, Vervielfältigung, aber auch exklusive Rechte zur Bearbeitung, Veränderung, Veräußerung und Vernichtung.
Leihgabe
Im Falle einer langfristigen Leihgabe wird ein separater Leihvertrag geschlossen.